Häufige Fragen

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Wie ändere ich die E-Mail-Adresse, an die der Newsletter gesendet wird?

Ganz unten im Newsletter finden Sie einen Link, über den Sie sich aus dem Newsletter anmelden, die Adresse ändern und das Format wechseln können.

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Woran liegt es, wenn der Newsletter nicht mehr kommt?

Der Versand des Newsletters erfolgt normalerweise morgens vor 8.30 Uhr. Gelegentliche Verzögerungen lassen sich leider nicht vermeiden, meist haben sie technische Ursachen. Wer nicht warten will, findet den Inhalt auch direkt auf der Website.

Eine andere mögliche Ursache ist, dass Sie abgemeldet wurden. Das lässt sich leicht überprüfen: Melden Sie sich auf der Seite Newsletter neu an. Wenn Ihre E-Mail-Adresse bereits im Verteiler ist, bekommen Sie eine entsprechende Benachrichtigung.

Unter Umständen wurde der Newsletter von dem Spamfilter Ihres E-Mail-Programmes oder Unternehmens-Netzwerkes abgefangen. Vorbeugend kann die E-Mail-Adresse dort auf die so genannte Whitelist gesetzt werden, damit sie den Filter stets ungehindert passieren kann.

Für weitergehende Fragen kontaktieren Sie uns bitte.

Ansprechpartnerin
Christiane Bartels
Redaktionsassistentin
Telefon +49 (0)4102 7777880
E-Mail c.bartels@versicherungsjournal.at

Kann ich die Lieferung des Newsletters im Urlaub unterbrechen?

Eine befristete Lieferunterbrechung für Zeiten von Urlaub, Dienstreise oder Krankheit bietet unser Mail-Dienstleister leider nicht an. Sie müssten sich für die Zeit der Abwesenheit erst ab- und dann wieder anmelden.

Wir empfehlen, den Newsletter ganz einfach durchgehend zu beziehen. Wenn Sie Ihr E-Mail-Programm so einstellen, dass diese E-Mails in einen separaten Unterordner des Posteingangs gelangen, so können Sie nach der Rückkehr an den PC entweder noch die aufgelaufenen Newsletter durchsehen oder sie in einem Rutsch löschen.

Wie kann das VersicherungsJournal existieren, wenn die meisten Inhalte kostenlos sind?

Das VersicherungsJournal finanziert sich durch das Premium-Abonnement, Banner- und Anzeigen-Werbung sowie Verkauf von journalistischen Inhalten.

Kann die Werbung nicht unauffälliger sein?

Werbung muss auffallen, sonst ist sie nichts wert und bringt niemandem einen Nutzen. Viele der heute üblichen besonders bewegten und lauten Bannerformate lehnen wir aber ab. Damit erreichen wir einen ausgewogenen Kompromiss zwischen der wirtschaftlichen Notwendigkeit und dem Interesse der Leserinnen und Leser an einem möglichst ungestörten Blick auf die journalistischen Inhalte.

Warum wurde mein Leserbrief nicht veröffentlicht?

Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe nicht, gekürzt oder in Auszügen zu veröffentlichen.

Zu den Kriterien für eine Veröffenlichung gehört, dass der Absender seinen richtigen Namen und seine gültige E-Mail-Adresse angibt, die Zuschrift neue Aspekte in die Diskussion wirft und dass der Text frei von illegalen Inhalten und Werbung ist. Leserbriefe werden von der Redaktion in jedem Falle sorgfältig beachtet.

Wenn Sie der Redaktion etwas mitteilen möchten, was sich nicht auf einen bestimmten Artikel bezieht oder nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist, so schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at. Wir sichern unseren Informanten absolute Vertraulichkeit zu!

Ansprechpartner
Dr. Kurt Markaritzer
Chefredakteur VersicherungsJournal.at
Telefon +43 (0)664 5122392
E-Mail redaktion@versicherungsjournal.at

Wieso wurde meine Pressemitteilung nicht beachtet?

Alle eingehenden Mitteilungen werden von der Redaktion gesichtet. Von den uns erreichenden zahlreichen Information können wir aber nur einen kleinen Teil in der Berichterstattung berücksichtigen.

Eine unserer wesentlichen Aufgaben ist es, die für unsere Leser wichtigsten Themen aufzubereiten und die weniger relevanten wegzulassen.

Es kann hilfreich sein, wenn Absender von Pressemitteilungen den Journalisten die Arbeit erleichtern. Entsprechende Hinweise finden sich im Wunschzettel zu Pressemitteilungen des Vereins der Versicherungsjournalisten e.V.

Was kostet es, in einem Artikel erwähnt zu werden?

Redaktionelle Beiträge im VersicherungsJournal kann man nicht kaufen. Der redaktionelle Teil und werbliche Inhalte sind streng voneinander getrennt.

Alle von Dritten finanzierten Inhalte werden als Werbung gekennzeichnet.

Werbekunden werden von der Redaktion nicht bevorzugt. Unternehmen, die keine Werbung schalten, werden von der Redaktion nicht benachteiligt. Kriterium für das Veröffentlichen einer Meldung ist stets, ob die Nachricht für die Leser interessant ist.

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