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Blick in die Polizze anzuraten

23.5.2017 – Den Damen und Herren Drohnenbesitzern ist dringend angeraten, einen Blick in das Bedingungswerk ihrer Haftpflichtversicherungspolizze zu werfen und sich dort alles zum Stichwort „Luftfahrzeuge“ intensiv zu Gemüte zu führen.

Die Handhabung eines solchen Gerätes kann schwere Folgen für Leben und Gesundheit von Menschen haben (von den möglichen Sachschäden ganz abgesehen), und regelmäßig sind Drohnen vom regulären Versicherungsschutz ausgenommen (das gilt auch für Spielzeug-Drohnen)!

Christoph Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „Jeder Dritte möchte eine Drohne”.

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