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„Erfreuliche Entwicklung“ – für wen?

10.7.2014 – Konkretes Beispiel: Der Dienstgeber zahlt für mich 100 Euro ein. Von diesem Betrag kommen 2,50 Euro Versicherungssteuer und 2,50 Euro Bearbeitungsgebühr weg. Nur die verbleibenden 95 Euro werden veranlagt, und dieser Betrag muss eine Performance von mindestens 5,26% erreichen, damit ich zumindest wieder auf den Betrag von 100 Euro komme. Alles unter 5,26% ist also ein Verlustgeschäft (weitere Steuern sind hier noch unberücksichtigt).

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Im Jahr 2013 wurden 5,14 Prozent erreicht – „Für unsere Kunden ist dies eine äußerst erfreuliche Entwicklung“, betont Fachverbandsobmann Andreas Zakostelsky. Aus meinen angeführten 100 Euro wurden also 99,88 Euro. Was ist daran erfreulich? Und für wen ist diese Entwicklung wirklich erfreulich? Doch nicht für den Kunden!

Anita Schaller

anita.schaller68@gmail.com

zum Artikel: „Pensionskassen auf gutem Weg”.

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