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Nicht zu rechtfertigende Unterschiede

22.11.2016 – Kein Beamtenbashing – aber man muß schon wissen, daß die Krankenkasse der Beamten massiv bessere Leistungen erbringt, welche mit den diversen Selbstbehalten (es gibt für Mitversicherte im ASVG auch welche) keinesfalls aufgewogen werden. Wie sonst wäre zu erklären, daß viele der teureren Ärzte keine GKK-Versicherten nehmen, oder der Sonderklassetarif für BVA-Versicherte massiv günstiger ist?

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Und über das Pensionsrecht brauchen wir nicht reden. Und die Treugelder nach 25 und 40 Jahren, das Sterbequartal ... Darüber sprachen Neugebauer und Co. nie, sondern immer nur über die hohe Abfertigung der ASVG-Versicherten (die nur ein Bruchteil von denen bekam).

Diese Unterschiede waren und sind nicht zu rechtfertigen – neben dem sicheren Arbeitsplatz, Versetzungsschutz, Kuren, teilweise Dienstwohnungen und einer Hundertschaft von Zulagen.

Daß alles irgendwann einmal Gründe hatte, ist unerheblich. Wir können uns diese Privielegien nicht mehr leisten, und die Übergangsbestimmungen im Beamtendienstrecht sind einfach unerträglich lang, während die Verschlechterungen im ASVG blitzschnell wirksam wurden und eindeutig in einer Sozialpension münden (werden). Daher ist der Ruf nach Förderung privater und betrieblicher Vorsorge noch viel zu leise.

Es ist schon bemerkenswert, wer das bestehende System lobt. Ich würde gerne einen politischen Verantwortlichen hören, der dem ASVG unterliegt und keine Betriebspensionskasse hat (wie es verschämt bei der AK der Fall ist).

Rudolf Mittendorfer

wko@rudolfmittendorfer.at

zum Leserbrief: „Versagen der Politik”.

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