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Oberflächenkosmetik

20.12.2016 – Wenn bereits die Unterschiede bei Kontaktlinsen so gravierend sind, dass sie genannt werden müssen, dann ist es allerhöchste Zeit, bei wichklich existenzbedrohenden Bereichen den Hebel anzusetzen. Ein erstes Beispiel ist die Ungleichbehandlung in der Verweisbarkeit bei Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit / Invalidität …

Wolfgang Türk

vermoegen@aon.at

zum Artikel: „Sozialversicherung kommt auf den Prüfstand”.

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