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Recht und Gerechtigkeit

7.10.2014 – Für den Betroffenen mag es eine glückliche Fügung sein, für seine selbst herbeigeführten Unfallfolgen einen finanziellen Ausgleich zu bekommen. Wenn andernfalls einem Verletzten die Leistung versagt wird, weil ein Unfall im Stiegenhaus noch nicht dem Weg zum Arbeitsplatz zuzurechnen ist, dieser erst nach der Haustür beginnt, bewahrheitet sich eine alte Volksweisheit: Recht ist nicht gerecht!

Akad. Vkfm. Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Lkw-Unfall und grobe Fahrlässigkeit beschäftigen den OGH”.

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