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Stutzig

14.12.2016 – Ich habe die Sudie „quergelesen“. Bereits bei Pt. 4.2. Definition habe ich gestutzt. Dort heißt es nämlich: „Bei der privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, die in der Auszahlungsphase eine Leistung in der Form einer monatlichen Rente erbringt. Sie ist daher eine Versicherung auf den Erlebensfall.”

Tragisch, wenn die AK-Experten nicht zwischen einer Lebens- und Rentenvesicherung unterscheiden können, ganz abgesehen davon, dass die Produkte der untersuchten sieben Kompositanbieter nicht gerade das Gelbe vom Ei sind …

Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „AK und VKI testeten sieben Rentenversicherungen”.

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