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„Verständnis“ für Makler – ein frommer Wunsch

15.4.2014 – Die Masterminds unserer Branche haben diskutiert. Schadensablehnungen „im Zweifel” sind für Versicherungen selbstverständlich, für deren Kunden lästig bis existenzbedrohend.

Es ist ein frommer Wunsch zu glauben, dass Versicherer „Verständnis“ für Makler aufbringen. Wir haben die vertraglichen Rechte unserer Kunden durchzusetzen. Und da zählen für Versicherer oftmals nicht die besseren Argumente, sondern wirtschaftliche Stärke und/oder der Bundesadler.

Dr. Reisinger hat es auf den Punkt gebracht: „Versicherungen leben vom unkomplizierten Schadenfall“. Was er nicht sagte: „... vom für die Versicherung unkomplizierten Schadenfall“.

Mögen Ablehnungen „im Zweifel“ für Versicherungsmakler zwar lästig, zeitaufwändig und kostenintensiv sein, man kann sie auch als Salz in der Suppe betrachten.

Wirklich unangenehm wird es aber, wenn Versicherer im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit und unter Anführung tatsachenwidriger Argumente ablehnen. Da bekommt das Wort „Versicherungsbetrug“ eine völlig andere Geschmacksrichtung.

Aber wie stellt Dr. Hartmann richtig fest: Ein Nein kann man zurücknehmen, ein Ja aber kaum.

Reinhard Jesenitschnig

r.jesenitschnig@contracta.at

zum Artikel: „„Prophylaktische Ablehnungen nehmen zu“”.

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