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Was die Behörde vergessen hat

7.7.2016 – Schon beim Blick ins Inhaltsverzeichnis schwant mir Böses: „3.1 Product regulation“. Die Nachlese bestätigt dann: Neue, starre Regeln, der Konsument soll ein gigantisch-einheitliches, „transparentes“ Produkt vorfinden und aufgrund besserer Informationen eine fundierte Entscheidung treffen können. Ein frommer Wunsch einer Aufsichtsbehörde, die jetzt auch noch die Produktgestaltung bestimmt?

Was die Behörde „vergessen“ hat:

*) Beipackzettel zu Medikamenten werden nur selten gelesen, und wenn, werden sie selten verstanden. Spätestens die Liste der Nebenwirkungen läßt den Patienten rat- und hilflos werden: Offenbar schaden Medikamente mehr als sie nützen. Die simple Anweisung des freundlichen Apothekers: „Schluck das dreimal täglich vor der Mahlzeit, und wenn was ist, geh sofort zum Arzt“ ist verständlich und umsetzbar. Und so ist das auch beim Vorsorgeprodukt: Transparenz und Information sind nicht hilfreich, weil dem Laien die Erfahrung fehlt, mit diesen Dingen umzugehen.

*) Risiko kann nicht abgeschätzt werden, sonst ist es keines mehr. Auch wenn dieses Faktum den Damen und Herren Konsumentenschützern nicht gefallen wird: Alles kann immer und überall passieren, auch das bisher Undenkbare; eine statistische Wahrscheinlichkeit hat nichts – gar nichts – mit persönlicher Betroffenheit zu tun; Risiko ist immer selbst zu tragen außer in den seit 1811 im AGBG genannten Fällen.

*) Selbst wenn das Vorsorgeprodukt dann von vielen europäischen Versicherungsgesellschaften angeboten wird – es wird sich auf den Finanzmärkten gleichförmig und aufgrund seines enormen Kapitals wie ein gigantischer Dinosaurier bewegen: langsam und laut. Und wir wissen, was mit den Dinosauriern geschehen ist …

Diese Dinge sollten auch den Angehörigen der EIOPA bekannt sein, deswegen schließe ich den „frommen Wunsch“ aus. Honi soit qui mal y pense …

Christoph Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „Neue Altersvorsorge mit „Pepp“?”.

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