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Was ist erstrangig?

4.8.2015 – Es wird unterschiedlich herangegangen. Das ist gut. Zwei Vertreter der „Szene” die aus ihrer Erfahrung und Sicht behaupten, welche (Ver-)Sicherungsobjekte (Kapital/Person) „erstrangig“ und „wichtig“ sind. Das Ergebnis: für mich diametral. Einmal: das Kapital. Das andere Mal: der Körper.

Auf Basis welcher Daten wird – ante portas, vor dem Versicherungsschutz – entschieden, welche Risiken erstrangig sind, und wie kommt man zu diesem Ergebnis? Auf Basis von Statistik/Stochastik – also Eintrittswahrscheinlichkeit, Risikotragfähigkeit, „Riskmap“ etc.? Welche Vergleichsgruppe, welche „Erfahrungswerte“ werden dazu herangezogen und berücksichtigt, und warum?

Was mich nachdenklich macht? Es gibt eine Justiz, die die „Haftung“ für die Beratung zur „ordentlichen/korrekten“ Versicherung beurteilt – „in domo“, nach Vertragsabschluss im Fall des Falles – im Namen der Republik; nach welchen Kriterien? Statistik/Stochastik, Usus, VKI, vorhandenen (Produk)Lösungen? Der Historiker ist wissender als der Prophet.

Thomas Weber

t.weber@inverium.at

zum Leserbrief: „Unterschied”.

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