Pensionskassen: Grüne wollen staatliche Konkurrenz

16.11.2009 – Die Pensionskassen verwalten derzeit ein Vermögen von 12,4 Milliarden Euro und erbringen den größten Anteil an Firmenpensionen. Weil sie im Zug der Finanzkrise deutliche Schwächen zeigten, soll es jetzt Reformen geben. Der Staat soll zeigen, wie es besser geht.

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Die Pensionskassen haben im dritten Quartal 2009 einen Ertrag von durchschnittlich 7,35 Prozent erwirtschaftet, im vergangenen Jahr aber im Durchschnitt Veranlagungsverluste von minus 12,94 Prozent verzeichnet. Die negative Performance hat bei vielen Beziehern von Zusatzpensionen deutliche Verluste bei ihrer Altersversorgung gebracht.

Die daraus resultierende Unzufriedenheit hat auch die Politik auf den Plan gerufen, die Reformen bei den Pensionskassen urgiert.

Am weitesten ging dabei am Wochenende der Sozialsprecher der Grünen, Karl Öllinger. Er forderte angesichts der Verluste bei den Pensionskassen eine ,public option’ – eine öffentliche, vom Staat eingerichtete Pensionskasse, die den privaten, die das Geld an der Börse verzockt haben, Konkurrenz macht.

Verfassungsklage im Laufen

Der grüne Politiker präzisierte seine Vorstellungen nicht näher, sondern beschränkte sich auf den Hinweis, dass die Verluste bei den Pensionskassen in der Höhe von bis zu 45 Prozent schon zu einer Verfassungsklage der Oppositionsparteien geführt haben, die derzeit im Laufen ist. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sollte jetzt sinnvoller Weise abgewartet werden, so Öllinger, der mit seinem Vorstoß in erkennbarem Widerspruch zur eigenen Forderung stand.

Sein Vorschlag war offenbar eine Replik auf die kurz davor veröffentlichten Vorschläge des SP-Pensionistenverbandes, dessen Präsident Karl Blecha konkrete Lösungen für die 60.000 Pensionskassen-Leistungsberechtigten gefordert hatte, die zum Teil Pensionsverluste von bis zu 45 Prozent in den letzten acht Jahren hinnehmen mussten.

Was die SP-Pensionisten wollen

Die Vorschläge des SP-Pensionistenchefs:

  • Steuerbegünstigte Auszahlung des Deckungskapitals während eines Jahres ab Inkrafttreten für Pensionskassen-Leistungsberechtigte.
  • Die Umstiegsmöglichkeit zu einer betrieblichen Kollektivversicherung und zu anderen Pensionskassen sowie zur geplanten Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) durch entsprechende steuerliche Begünstigung. Die Pensionskassen werden in Zukunft auch eine VRG führen, die sichere und stabile Zusatzpensionen erbringen soll.
  • Verzicht auf die Dotation der Schwankungsrückstellung für jene Pensionskassen-Leistungsberechtigten, bei denen der rechnungsmäßige Überschuss nicht erreicht worden ist.
  • Die Leistungsberechtigten der Pensionskassen sollten jedenfalls in den Aufsichtsräten der Kassen vertreten sein.

Leserbriefe zum Artikel:

Marion Wais - Bitte nachdenken. mehr...

Akad.FDL Christoph Ledel - Schon genug Staat. mehr...

Rudolf Mittendorfer - Biblische Wunder. mehr...

Mag.Markus Zeilinger - Das kann nur ein Scherz sein. mehr...


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