Vorsorge-Reform ist „schwachbrüstig”

23.11.2009 – Kaum hat sich die Koalitionsregierung auf die Neuregelung der prämiengeförderten Zukunftsvorsorge geeinigt, werden neue Forderungen laut.

 

Die Koalitionsparteien waren sich einig, wie die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge gestaltet werden soll. Im Ministerrat wurde eine grundlegende Reform beschlossen, aber dagegen regt sich Widerstand. Der Präsident der niederösterreichischen Arbeiterkammer, Hermann Haneder, ließ mit einer aggressiven Wortwahl aufhorchen: Es wird hier nur an Symptomen herumgedoktert, aber die eigentlichen Schwachstellen bleiben unbeachtet!

Der Konsumentenschützer der Kammer, Manfred Neubauer, wurde noch deutlicher: Es handle sich um eine schwachbrüstige Reform, erklärte er in einer Aussendung.

Was die Regierung plant

Damit wenden sich die Sprecher der NÖ-Arbeiterkammer gegen den Ministerratsbeschluss, der folgende Eckpunkte aufweist:

  • Die Senkung des verpflichtenden Aktienanteils von 40 Prozent auf 30 Prozent.
  • Ein neues Lebenszyklusmodell, mit dem der Aktienanteil mit steigendem Alter weiter sinkt: ab dem 45. Lebensjahr auf 25 Prozent, ab 55 Jahren auf 15 Prozent. Damit soll das Risiko von Kursschwankungen an den Aktienbörsen mit zunehmender Nähe des Pensionsantritts abgesenkt werden.
  • Kunden mit bestehenden Verträgen können bis zum Ende der Mindestlaufzeit von zehn Jahren auf das Lebenszyklusmodell umsteigen.
  • Für Produkte ohne Garantie gibt es keine staatliche Förderung (VersicherungsJournal 19.11.2009).

Die Vorstellungen der Arbeiterkammer

Mit diesem Beschluss gibt sich die Arbeiterkammer in Niederösterreich nicht zufrieden. Ihre Kritik konzentriert sich auf drei Punkte:

  • Die Beibehaltung einer Aktienmindestquote: Wenn derartigen Produkten überhaupt Aktien beigemischt werden, wäre es richtig, Aktienmaximalquoten zu normieren.
  • Die Schwäche der Kapitalgarantie: Eine Kapitalgarantie auf die einbezahlten Beträge ist ihr Geld kaum wert, denn sie kostet Ertrag. Erhält man zum Beispiel nach 25 Jahren 10.000 Euro eins zu eins zurück, so haben diese bei einer Inflation von zwei Prozent nur mehr eine Kaufkraft von knapp über 6.000 Euro. Die Kapitalgarantie schützt also keineswegs vor Realverlusten.
  • Die steuerliche Bindefrist von mindestens zehn Jahren: Die Zukunftsvorsorge muss auch jährlich kündbar sein.

Leserbriefe zum Artikel:

Ing. Gerald H. WInterhalder - Vorsichtige Kunden. mehr...


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