Nach seiner Pensionierung arbeitet ein Baggerfahrer bei seinem ehemaligen Arbeitgeber noch geringfügig weiter. Als er einen schweren Unfall erleidet, stellt sich heraus, dass er nur eine interne Fahrbewilligung, aber keinen Führerschein besessen hat. Der OGH wurde mit der Frage konfrontiert, ob der Unfallversicherer trotzdem leisten muss.
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