15.9.2008 –
Die nunmehrige Regelung Agenten – Makler – Finanzdienstleister ist aus meiner Sicht ein Beispiel, wie man es nicht machen sollte. Als Folge der großen Verwirrung, wer darf was und unter welchem Umständen, macht jeder so ziemlich alles.
Das wird sich – wie ich vermute – in Bälde in den Rendements der Berufshaftpflichtversicherungen ablesen lassen. Warum sich Agenten nach wie vor mit großer Vehemenz wehren, die Maklerprüfung zu machen, ist mir völlig schleierhaft, lernte ich doch viele als paxisorientierte und engagierte Kollegen kennen und schätzen.
Wer aber meint, bei uns in der Versicherungsbranche sei das besonders unübersichtlich, möge sich doch einmal die nächsthöhere Verwirrungsliga, quasi die Championsliga des Unverständlichen, näher ansehen: die Finanzdienstleistungsbranche. Hier wissen selbst namhafte Experten (und die FMA) nicht, wie was ausgelegt werden soll und wer was unter welchen Umständen darf, sie weigern sich darüber hinaus standhaft und konsequent diesbezügliche Anfragen zu beantworten.
Ob man recht hat oder nicht entscheidet sich dann im Nachhinein. Gegen die neuen Novellen im Gewerberecht der beiden Sparten las sich das alte Gewerberecht geradezu flüssig und war um Klassen verständlicher. Ich hätte nie gedacht, dass ich dem einmal nachtrauern würde.
Andreas Baumgartner
zum Leserbrief: „Kunden „gehören” dem Versicherer”.
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