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I will, I can

7.4.2017 – Die als historisch erachtete gemeinsame Stellungnahme der WKO-Verbände für Versicherungsmakler, Versicherungsagenten und des Versicherungsverbandes für die Versicherungsverkäufer ist Ausdruck einer zivilrechtlichen Reife. Das WKO-IDD-Update März 2017 bringt es auf den Punkt: „I will, I can“. Dazu passt das 2008-Leitbildrevival „Was drauf steht, muss drin sein“ aus dem Beratermarkt Neu.

Die Wurzeln dieser rechtshistorischen Überlegenheit haben ihren gesellschaftlichen Ursprung im Römischen Recht, das im ABGB 1811 fokussiert ist. Österreich hat EU-weit das zweitälteste Zivilrecht nach Frankreich 1804.

Der juristische Aufprall der IDD auf das österreichische Zivilrecht erzeugt ein taghelles Sternenfeuer. Bereiten schon die zahlreichen rechtlichen IDD-Widersprüche ein Feuerwerk, so verbleibt dem „historischen Dreigestirn“ mit allen Behörden eine Vielzahl an Lösungsaufgaben.

Etwa die „wohlfundierte Entscheidung“, die private Kunden durch die Beratung treffen können sollen. Oder die „bestmögliche Interessenwahrung der Verbraucher“. Erfüllungsgehilfen und Direktangebote werden sich damit schwertun. Online-Plattformen detto, da sie das Sachrisiko nicht vor Ort kennen. Die bloße Aufzählung von Produkteigenschaften ist keine Risikoanalyse.

Nicht zuletzt die nötige Trennung von Beratung und Empfehlung, die die IDD verneint. Die unbedingt nötige Aufrüstung der Versicherer für das IPID durch Digitalisierung aller Produktleistungen und -ausschlüsse. Eine IT-Herkulesaufgabe in zu kurzer Zeit.

Daher erst recht: Wir wollen es, wir schaffen es.

Walter Michael Fink

office@RMF.at

zum Artikel: „„Historisch“: Branche bezieht gemeinsame IDD-Position”.

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