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Viel Spaß beim OGH

28.3.2017 – Die Euphorie mancher zum Thema situativer Versicherungsapostel ist schwer nachvollziehbar, wenn man die Spruchpraxis des OGH der letzten Jahre verfolgt. Liefert der Kellner in der Schihütte denn die Bedingungen mit der Unfallversicherung mit und mit der Rechnung kommt das Beratungsprotokoll?

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Werden etwa gar Ausschlüsse und Obliegenheiten (siehe „Jagatee”) für Online-Abschlüsse obsolet – das wird dann aber wirklich spannend. Denn selbst wenn „Versicherung ohne Beratung“ möglich wäre, wird wohl das sonstige Rechtswesen nicht außer Kraft gesetzt.

So schön es klingt, wenn manche Befürwörter meinen, der Kunde solle einfach entscheiden, welchen Weg er beschreiten wolle – es ist nicht richtig. Weder können wir selbst entscheiden, wie schnell und mit wie viel Promille wir Auto fahren, auch nicht, welche Pumpgun oder Glock wir kaufen, und es ist auch nicht jedes Medikament ohne Rezpept frei erhältlich.

„Machen“ kann man das alles, aber es ist eben nicht rechtens. Und das ist gut so, denn der Gesetzgeber hat auf das Wohl aller zu achten, und dazu gehört auch ein korrekt beratener Schutz für den eigenen Besitz bzw. vor allem die eigenen biometrischen Risken. Eine Unfallversicherung zum Jagatee gehört da wohl nicht dazu.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@wko.at

zum Artikel: „Abschluss zwischen dem ersten und zweiten Jagertee?”.

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