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Wenn das wirklich stimmt …

6.4.2017 – Wenn die Schätzungen des VVO stimmen, dann haben wir ein veritables Problem. Bei einer Gesamtprämie von ca. 18 Mrd. Euro, von denen mindestens die Hälfte kaum „betrugsrelevant“ sein kann (Leben, Kranken …) machen diese 500 Mio. Euro ja mehr als 5% der Prämien aus. Bezogen auf die Schadenszahlungen wahrscheinlich sogar rund 10%.

Die Frage ist: Nehmen wir das dennoch als „quantité négligeable“ zur Kenntnis (weil es ja auch Steuerhinterziehung etc. gibt) oder als Appell zum Handeln.

Als Makler haben wir die berechtigten Ansprüche unserer Klienten durchzusetzen (zu versuchen), und natürlich gibt es immer Grenzfälle, und die würde ich in diese Aufgabe selbstverständlich einschließen.

Versicherungsbetrug ist aber nicht nur ein Strafdelikt, sondern es ist Betrug an der Versichertengemeinschaft, so etwas ähnliches wie „Kameradschaftsdiebstahl“. Offenbar ist es „in“, sich etwas zu holen, das einem bewußt nicht zusteht. Im Sozialbereich findet das ja auch statt.

Allerdings haben der Gesetzgeber und diverse Interessensvertretungen daran ein gerüttelt Maß an Mitschuld. Wenn staatsnahe Unternehmen Zigtausende mit enormen Gratifikationen in die Frühpension entsorgt haben, dann erzeugt dies eine Erwartungshaltung. Ebenso, wenn beispielsweise im beamteten Bereich die jährliche Kur ab einem gewissen Alter zum Gehaltsbestandteil geworden ist.

Der moralische Nährboden für Mißbräuche ist leider gelegt und in vielen Fällen gesellschaftlich anerkannt. Und je nach Situation wächst daraus eben Schwarzarbeit, Sozialmißbrauch oder Versicherungsbetrug. Die Folgen werden wie immer „sozialisiert“ – entweder in höheren Steuern für alle oder eben in höheren Versicherungsprämien für alle.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@wko.at

zum Artikel: „Versicherungsbetrug: Das teure „Kavaliersdelikt“”.

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