Provisionssystem „kulturell zutiefst verankert“

15.3.2023 – Anfang Mai soll der Entwurf für die europäische Kleinanlegerstrategie stehen. Damit wird auch die Ausgangslage für die weitere politische Diskussion um die Vergütung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geklärt sein. Generali-Vertriebsvorstand Arno Schuchter wandte sich beim VOVM-Empfang am Dienstag gegen ein Verbot des Provisionssystems – es wäre für den Konsumentenschutz kontraproduktiv.

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VOVM-Präsident Andreas Krebs (Archiv; Bild: VOVM)
VOVM-Präsident Andreas Krebs (Archiv; Bild: VOVM)

Nach dreijähriger Corona-Pause hat der Verband Österreichischer Versicherungsmakler (VOVM) am Dienstag erstmals wieder zu seinem traditionellen Branchentreff eingeladen.

Auch nach der Pandemie sei die Welt mit vielen Problemfeldern konfrontiert, darunter der Ukraine-Krieg, aber auch die Inflation oder gerade erst jüngst wieder eine US-Bank, die ins Straucheln gekommen ist.

Abseits dessen habe die europäische Politik wieder den Vertrieb entdeckt – obwohl die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) doch eigentlich ein in sich abgeschlossenes Ganzes sein und auf Dauer angelegt sein sollte.

Krebs sprach in diesem Zusammenhang konkret die Debatte ums Provisionssystem im Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten an – und zeigte sich erfreut, dass die Versicherungswirtschaft und die Maklerschaft hier am selben Strang zögen.

Das Provisionsvolumen

Näher ging auf dieses Thema dann Arno Schuchter, Vertriebsvorstand der Generali Versicherung AG, in einem Referat ein.

Er skizzierte zunächst das Volumen, um das es geht: In Deutschland betrage das jährliche Provisionsaufkommen etwa 14 Milliarden Euro, wovon 8 Milliarden der Lebensversicherung zuzurechnen seien.

Legt man ein Verhältnis von 1 zu 10 zugrunde, so würde das für Österreich ein Volumen von 800 Millionen Euro bedeuten.

Entwurf für Kleinanlegerstrategie Anfang Mai

Generali-Vertriebsvorstand Arno Schuchter (Bild: Helmreich)
Generali-Vertriebsvorstand
Arno Schuchter
(Bild: Helmreich)

Seitens der EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness sei geplant, den – ursprünglich bereits für März angekündigten – Vorschlag für die „Kleinanlegerstrategie“ Anfang Mai vorzulegen und diese binnen eines Jahres auf den Weg zu bringen.

Ein wesentlicher Punkt dieser Strategie ist eben die Frage der Vergütung beim Vertrieb von Finanz- und damit auch Versicherungsanlageprodukten.

Wie Schuchter bekräftigte, sei es in Österreich und Deutschland „kulturell zutiefst verankert“, dass Versicherungsberatung ohne Honorarzahlung zu bekommen ist.

Ein „Gegengewicht“ zu Bestrebungen zur Einführung eines Provisionsverbots gebe es durch die Tätigkeit der Interessenvertretungen, außerdem gebe es auch auf hochrangiger politischer Ebene Unterstützung.

Verstärkte Transparenz? Deckelung? Verbot?

Die Frage sei nun, wer sich durchsetzen wird, ob es einen Kompromiss gibt, wie ein solcher aussähe – und was allenfalls abseits eines Reglements für Versicherungsanlageprodukte geschieht. Denn das Thema Sachversicherung sei „noch nicht vom Tisch“, so Schuchter.

Er verwies auf Erfahrungen, die andere Länder mit dem Provisionsverbot gemacht hätten. In den Niederlanden etwa sei der Lebensversicherungsmarkt um rund 80 Prozent eingebrochen und der Vertrieb praktisch zum Bankvertrieb geworden.

Eine Beibehaltung des Provisionssystems sei folglich wünschenswert sowohl zur Erhaltung der Wirtschaftskraft der Versicherungsbranche als auch für den Konsumentenschutz, zumal es einen niederschwelligen Zugang zur Vorsorge gewährleiste.

 
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