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Ja zu Kooperationen

12.11.2008 – Die Diskussion um das Nebengewerbe Versicherungsberatung ist einfach, rasch und ohne allfälligen Abtausch von Rechten lösbar: durch gewerbliche Kooperationen. Ein Nebenher in einem Wissensberuf ist ein Widerspruch in sich selbst, schadet dem jeweiligen Haupt-Berufsstand, dem Kunden und der Wirtschaftskammer. Daher „Nein“ zum Nebengewerbe für den Wissensberuf Versicherungsberatung und „Ja“ zur Kooperation, denn gemeinsam ist man stark. Hier ist auch die WKO unterstützend gefordert.

Die Aufarbeitung bestehender Verwirrungen bei Kunden und Behörden wegen irreführender Berufsbegriffe wie auch elementarer zivilrechtlicher Unterscheidungen ist eine Langzeitaufgabe. In der Ausgabe vom 31.10.08 der Wiener Wirtschaft heißt es zum Thema „Befähigt oder nicht?“: „ … ist die Ausübung eines reglementierten Gewerbes an die Erbringung eines Befähigungsnachweises gebunden..“. Die Regeln sind bekannt, bitte einhalten und kooperieren.

Es gilt sicherlich viele gesetzliche Mängel im Bereich der Versicherungsberatung aufzuarbeiten, beginnend bei der VV-RL 2002 über das Maklergesetz, bei den Haftungsfristen, bei der LV-Rückrechnung bis zur Umsetzung in der GO. Das betrifft auch die fehlende Überleitungsregelung bei bestehendem Nebengewerbe Versicherungsberatung nach dem 1.1.2009.

Mag. Walter Michael Fink, Versicherungsmakler und Vermögensberater

walter.fink@RMF.at

zum Leserbrief: „Keine Allfinanzdienstleister”.

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