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Vorsicht bei Verträgen

10.9.2008 –

In Verbindung damit versucht die sonst seriöse ÖBV neue so genannte Courtagevereinbarungen unterzujubeln. Gerade darin befinden sich gefährliche Punkte( wie z.B. die alleinige Verfügungsberechtigung über vermittelte Polizzen für die ÖBV), die von der Richtlinien des ÖVM eindeutig missbilligt werden und im Ernstfall, der leider immer mehr auftritt, der ÖBV alle Rechte und dem Vermittler fast keine zubilligt!

Es wird daher dringend empfohlen nicht nur die Provisionsliste zu lesen, sondern die neuerdings langatmige sogenannte Courtagevereinbarung, worin w.o.a. Bestimmungen eingeflochten sind, die die Provisionierung eigentlich nur als angeblicher Wille, jedoch de facto uneinklagbar darstellen. Dabei beruft sich der Maklerbetreuer sogar auf Kammerfunktionäre, die dies vehement bestreiten.

Komm.-Rat Ing. Erich Neubauer

ing.neubauer@utanet.at

zum Artikel: „ÖBV sucht kleine und mittlere Makler und Agenten”.

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