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Zu Recht abgelehnt

8.8.2023 – Hanf als Dichtung bei Gasrohren ist verboten! Die Abdichtung mit Hanf funktioniert nur bei wasserführenden Leitungen, weil sich der nasse Hanf ausdehnt und so die Abdichtung erreicht wird.

Der Handwerker hat einfach nicht nach den Normen gearbeitet. Bis vor einigen Jahren waren bei Gasleitungen sogar nur verschweißte Eisenrohre in Gebäuden möglich! Die Versicherung hat zu Recht abgelehnt!

Engelbert Löcker

e.loecker@loewi.at

zum Artikel: „Wohngebäudeversicherung: Streit um einen Beistrich”.

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