Die Antwort der Krankenversicherer auf den VKI-Test

27.1.2012 – Das VKI-Magazin „Konsument“ kritisiert in seiner aktuellen Ausgabe die Werbelinie mancher Versicherer und spricht von teils nicht gesetzeskonformen Formulierungen. Das VersicherungsJournal hat die untersuchten Versicherer um Stellungnahmen gebeten.

In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Konsument“ übt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Kritik an der Art und Weise, wie einige Anbieter ihre Zusatz-Krankenversicherungen bewerben. Die Konsumentenschützer sprechen sogar von teils nicht gesetzeskonformen Werbeargumenten. Die Tester hatten Websites von sieben Krankenversicherern untersucht und 28 E-Mail-Anfragen an diese gerichtet (VersicherungsJournal 26.1.2012).

Das VersicherungsJournal hat die in dem Test angesprochenen Versicherer um Stellungnahmen gebeten.

Generali

Die Antwort der Generali Versicherung AG fällt eindeutig aus: „Die Generali Versicherung verwehrt sich gegen den Vorwurf, Kunden ‚mit falschen Versprechungen zu ködern‘. Der VKI stellt hier Behauptungen auf, die einfach falsch sind.“

Kein Gesetz verbiete es Konsumenten, ein Privatspital aufzusuchen und dort mit einem Arzt ihrer Wahl einen Operationstermin zu vereinbaren, „der vergleichsweise kürzerfristig gestaltet werden kann als auf der allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses“.

„Daher ist die vom VKI in der Zeitschrift ‚Konsument‘ kritisierte Feststellung der Generali betreffend ‚eines unkomplizierten, raschen Zugangs zu stationären Heilbehandlungen‘ und ‚verkürzte Wartezeiten bei Operationen durch Wahlmöglichkeit des Privatspitals‘ absolut korrekt und einer der vielen wichtigen Vorteile für die Konsumenten durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung“, erklärt die Generali.

Muki

Auch der Muki Versicherungsverein a.G. bringt wenig Verständnis für den VKI-Test auf: „Obwohl unser Unternehmen im Artikel gut ausgestiegen ist, weiß wohl jeder, dass Privatpatienten im Krankenhaus nicht nur in der Hotelkomponente Vorteile genießen. Dies werden alle, welche bereits einen KH-Aufenthalt oder sogar eine OP hinter sich haben, bestätigen. In Privatspitälern ist für die meisten Patienten eine Behandlung ohne Zusatzversicherung nicht erschwinglich“, sagt Vorstandsvorsitzender Ladislaus Hartl.

„Wenn schon keine früheren OP-Termine möglich sein sollen, so ist die Wahl des Krankenhauses und des Operateurs ein unschätzbarer Vorteil. Dass durch den Zusatzverdienst durch die Privatversicherungen auch Patienten des allgemeinen Bereichs profitieren, wird nicht erwähnt. Ich kenne auch keine Privatpatienten, die sehr lange auf einen OP-Termin warten mussten. Ist das alles nur Zufall?“, so Hartl.

Allianz

Die Allianz-Gruppe listet drei Punkte auf: „Die private Krankenversicherung bietet Wahl- und Entscheidungsfreiheit für die Kunden:

  • Spitalswahl: Der Kunde kann darüber entscheiden, in welchem Spital er sich behandeln lassen möchte – dazu zählen auch Privatspitäler. Folge: In der Regel entfällt dadurch die Wartezeit bei Operationen.
  • Freie Arztwahl: Der Kunde kann darüber entscheiden, von welchem Arzt er sich behandeln lassen möchte.
  • Freie Zimmerwahl: Der Kunde kann darüber entscheiden, in welchem Komfort-Zimmer er seinen Spitalsaufenthalt verbringt.“

Wiener Städtische

Dr. Ralph Müller, Vorstandsdirektor der Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group: „Wir freuen uns, dass der VKI unsere Beratungsleistung im Rahmen der vier eingeholten Angebote positiv bewertet hat.“

Müller betont: „Tatsache ist, dass wir nicht nur in persönlichen Beratungsgesprächen und Angeboten, sondern auch in werblichen Auftritten sachlich und transparent die Vorzüge einer privaten Krankenversicherung darstellen. Den Anschein einer ungerechtfertigen Bevorzugung bei der medizinischen Versorgung von Privatpatienten wollen wir nicht erwecken.“

Im aktuellen Sonderklassefolder der Städtischen findet sich unter dem Titel „Sie werden besser behandelt“ unter anderem ein Punkt „flexible Behandlungstermine“. Müller: „Darunter ist zu verstehen, dass SKL-Patienten auch in Privatspitälern behandelt werden und dadurch Termine auch zu Tagesrandzeiten verfügbar sind.“

Weiters sei festzuhalten, dass es in Privatspitälern keine Wartezeiten auf eine OP gebe. „Die Reihung von SKL-Patienten auf einer Warteliste eines öffentlichen Spitals bei planbaren Operationen – natürlich nicht bei Akutfällen – ist nicht nur gegen die Interessen der Privatversicherten, sondern auch gegen die Interessen der öffentlichen Spitalsbetreiber“, so Müller.

„Die logische Konsequenz wäre dann, dass Privatversicherte in Privatspitäler ausweichen und damit den Spitälern nicht nur Zusatzeinkünfte verloren gehen, sondern auch auf Topärzte verzichten müssen, die nicht mehr leistungsgerecht entlohnt werden könnten.“

Uniqa

Peter Eichler, Vorstand der Uniqa Personenversicherung AG, weist darauf hin, dass es in Österreich etwas mehr als eine Million Sonderklasseversicherte gibt und eine weitere halbe Million über einen auf Unfall bzw. schwere Erkrankungen eingegrenzten Versicherungsschutz verfügt.

„Schon aus diesen hohen Zahlen wird ersichtlich, dass private Krankenversicherung keineswegs eine nur ‚den Reichen‘ vorbehaltene Form der privaten Vorsorge darstellt. Vielmehr treffen diese 1,5 Millionen Versicherten Monat für Monat die Entscheidung, einen Teil ihres Einkommens für die gesundheitliche Eigenvorsorge aufzuwenden und auf anderweitigen Konsum bewusst zu verzichten!“

Eichler weiter: „Sie dürfen dafür auch Gegenleistungen erwarten, die neben dem höheren Komfort insbesondere die freie Arztwahl und auch eine flexible Termingestaltung umfassen. Und genau das wird in den Produktfoldern bzw. auf der Homepage von Uniqa dargestellt.“

Es könne, müsse aber nicht sein, dass Sonderklasseversicherte kürzere Wartezeiten als Allgemeine-Klasse-Patienten haben. „Eindeutig ist aber jedenfalls, dass unterschiedliche Wartezeiten weder überraschend noch verwerflich sind. Jedes Spital muss deklarieren, ob und, wenn ja, welchen Anteil seiner Betten es als Sonderklasse führt. 25 Prozent dürfen dabei nicht überschritten werden. Es ist klar, dass dem Sonderklassebettenanteil ein entsprechender Anteil an den Behandlungs- und Operationskapazitäten gegenüberstehen muss. Ist die Bettenauslastung der beiden Bereiche unterschiedlich, ist auch die Auslastung der OP-Kapazitäten unterschiedlich.“

Bei geringerer Auslastung der Sonderklasse ergäben sich kürzere Wartezeiten. „Dies gilt aber selbstverständlich nur für planbare, das heißt nicht akut notwendige Operationen, weil in derartigen Fällen bei Bettenmangel den Allgemeinklasse-Patienten auch freie Betten der Sonderklasse zur Verfügung stehen.“

Donau

„Wie auch in anderen Lebensbereichen ist jeder Mensch anders und hat unterschiedliche Erwartungen. Eine Zusatzversicherung ermöglicht, eine individuell passende Situation zu schaffen, wie zum Beispiel ein Zwei-Bett-Zimmer, wenn man mehr Ruhe zur Genesung wünscht oder jenen Arzt zu wählen, mit dem man eine Vertrauensbasis hat“, antwortete die Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group.

Und weiter: „Privatpatienten sind eine wichtige Stütze des Krankenhauswesens in Österreich. Die hohe Qualität der medizinischen Ausrüstung und Versorgung in österreichischen Krankenhäusern wird zu einem erheblichen Teil von privat versicherten Patienten gewährleistet. Dies kommt allen Patienten gleichermaßen zugute.“

Versicherungsverband

Auch der Versicherungsverband reagierte auf den VKI-Report. Er unterstreicht, dass Primarii und nachgeordnete Ärzteschaft von den Privatpatienten Sonderklassehonorare erhalten. „Diese machen einen sehr erheblichen Anteil des Arzteinkommens aus. Die nach dem Beamtenschema geleisteten Lohnzahlungen allein wären nicht attraktiv genug, hochqualifizierte Ärzte an den öffentlichen Spitälern zu halten. Diese Ärzte behandeln aber selbstverständlich nicht nur Privatpatienten, sie stehen vielmehr allen Patienten zur Verfügung.“

Würde man sich die Sonderklasse und damit deren Honorare wegdenken, so würde dies die „Kuvertmedizin“ forcieren, argumentiert der VVO. „Daneben entstünden vermehrt spitzenmedizinische Privatspitäler, an denen die Ärzteschaft ihre Einkommenserwartungen völlig legal umsetzen könnte. Diese wären dann tatsächlich nur den Privatpatienten vorbehalten.“

Jeder, der für seine Therapie ein Privatspital aufsucht, entlaste auch die Wartelisten der öffentlichen Krankenhäuser. „Das bedeutet, dass die Privatversicherten insgesamt die Wartelisten öffentlicher Spitäler verkürzen, weil sie zum Teil die OP-Kapazitäten der Privatspitäler nutzen. Wenn diesbezüglich noch mehr Privatspitäler genutzt werden würden, würde dadurch erst eine Zwei-Klassen-Medizin entstehen.“

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