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Ärgerlich

6.11.2008 – „Rechtstheoretisch“ kann man alles diskutieren, die Frage ist, ob es Sinn hat, umsetzbar ist und den Betroffenen, den Konsumenten, wirklich nützt. Rechtstheoretisch interessiert mich (praktisch auch), wie es um die angebliche Beratung der Banken steht, wenn beispielsweise Kunden der Erste Bank anlässlich der letzten Kapitalerhöhung alle anderen Depotwerte verkauft wurden, um Erste Aktien zu zeichnen. (Sie sind nun 1/3 wert)

Man könnte zum Beispiel Banken verbieten, Produkte zu verkaufen, die sie selbst emittieren, um solcherart sicherzustellen, dass ohne wirtschaftliche Eigeninteressen agiert wird. Wird damit verhindert, dass die Bank Provisionen bei Fremdprodukten erhält? Wird damit sichergestellt, dass die Beratung gut ist?

Es ist mehrfach nachgewiesen, dass die Verrechnung des Beratungsentgeltes in Form der in der Prämie eingerechneten Provision die kostengünstigste Möglichkeit ist, und alle anderen Lösungen allenfalls Neidgelüste befriedigen, aber keinen Erkenntnisgewinn zur Qualität von Beratung und Produkten bieten. Honorare wirken gerade für Einkommensschwächere prohibitiv – wie der Selbstbehalt in der Krankenversicherung. Diejenigen, die unabhängiger Beratung am meisten bedürfen, werden durch scheinbar hohe Vorwegkosten (die jedenfalls anfallen) abgeschreckt.

Provision fällt nur im Erfolgsfall an – wirtschaftlich risikoloser geht es für den Konsumenten wohl kaum. Man könnte auch Bahnvorständen verbieten, Risikogeschäfte zu tätigen und dafür Provision zu kriegen. Diese Rute war entbehrlich!

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „Werden Maklerprovisionen verboten?”.

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