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Bedingungen kann man nicht – nur so – für einen Vertrag ändern

30.6.2016 – Die Neos scheinen mit den Grundsätzen des Privatrechts kaum vertraut zu sein. Versicherungsbedingungen können nicht – nur so – für einen geschlossenen Vertrag abgeändert werden. Wenn der VKI die Abänderungen einer Klausel durchsetzt, dann ohnhin zum Vorteil des Versicherungsnehmers.

Übrigens, die allerwenigsten Versicherungsnehmer lesen sie, wenn überhaupt, dann im Schadens-/Leistungsfall. Was nebenbei bemerkt nicht sehr g’scheit ist, weil ’s Obligenheit zu be(ob)achten gibt, die über die regelmäßige Entrichtung der Prämie hinausgehen.

Friedrich-Karl Ludwig MAS

ludwig@ludwig-lup.com

zum Artikel: „Parlament berät Online-Pflicht für Versicherungsbedingungen”.

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