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Beim großen Geschäft versagt die Vorsicht

15.12.2008 – Berechtigung zum Verkauf von Sachversicherungen ist den Versicherungen „wurscht“! Nicht anders ist zu erklären, dass derartiges Geschäft auch zu Polizzen verarbeitet wird. Wir Makler müssen den honorigen Gesellschaften unsere Gewerbescheine vorlegen, mehrmals bestätigen, dass wir auch im Gewerberegister eingetragen sind, dürfen nur tätig sein, wenn wir eine entsprechende Versicherung nachweisen, und vieles mehr.

Aber wenn das große Geschäft winkt, ist jede Vorsicht dahin. Diese nebulosen Verhaltensweisen sind eben nur möglich, wenn es auch Abnehmer für das „erkeilte“ Geschäft gibt – egal ob mit Fachwissen und im Interesse der Kunden oder nicht. O Tempora, O Mores!

Bernhard Kaltenegger

b.kaltenegger@vb-kaltenegger.at

zum Leserbrief: „Traumziffern, die prinzipiell falsch waren”.

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