16.12.2008 – Im Artikel ist bereits alles wesentliche gesagt. Ich vermute nur, dass die Brisanz der geplanten Umsetzungen den Maklerkollegen vielleicht nicht in der kompletten Tiefe bewusst ist.
Ein Beispiel: Wir würden uns zu Recht als Patienten beschweren, wenn im medizinischen Bereich keine berufsbezogenen Unterschiede mehr gemacht würden. Ja, wir wollen auch hinkünftig von Ärzten und nicht von Sanitätern operiert werden, wäre der zu erwartende gellende Aufschrei. Wertet das den Sanitäterberuf deshalb ab? Nein, meine ich, da es auch durchaus auch Bereiche gibt, wo der Arzt dem Sanitäter nicht das Wasser reichen könnte, was sich auch im künftig möglichen Studium der Pflegewissenschaften erkennen lässt.
Trotzdem bestehen Unterschiede! Ist der Makler nur geprüft zuzulassen und haftet er dem Kunden gegenüber? Und hier kann man ehrlicherweise nur ja sagen und diese Unterschiede sollten auch nicht verleugnet werden. Ist eine Vermischung verschiedener Berufe /Haftungen wirklich wünschenswert? Nein, ich glaube, dass das weder aus Sicht des Konsumenten noch aus Sicht der beiden Berufsgruppen wünschenswert wäre und bitte alle Kollegen unsere Kammerdelegierten in der Verhinderung der Umsetzung zu unterstützen, da wir unseren Beruf dann – zumindest in der derzeitigen Form – verlieren würden.
Andreas Baumgartner
zum Artikel: „Konflikt um Vermittler-Verordnung eskaliert”.
Horst Bühringer - Vereinheitlichung bei Haftungsfragen. mehr ...
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