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Dafür dürfen wir alle dankbar sein

7.9.2016 – „Auch sei eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung in Fragen der Verjährung des zu deckenden Schadenersatzanspruchs bei der Beurteilung, ob bereits eine Verjährung des Deckungsanspruchs eintrat, nicht rechtens.“ Für dieses Urteil dürfen wir alle (auch die Rechtsschutzversicherer) dankbar sein. Wäre es nicht so, käme das einer Teilprivatisierung der Rechtsprechung gleich.

Christoph Ledel

christoph@ledel.biz

zum Artikel: „Deckung eingeklagt: VKI gewinnt gegen D.A.S.”.

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