17.9.2015 – Das Problem wäre ganz einfach lösbar: Alternativ zur bisherigen Gepflogenheit bietet der Versicherer dem Kunden gegen entsprechende einmalige Mehrprämie (etwas wie bei der Unanfechtbarkeitsstellung) an, die Prüfung, die er normalerweise erst im Schadenfall vornimmt, gleich bei der Antragsbearbeitung durchzuführen und dann eine verbindliche Aussage über die vom Versicherungsnehmer gemachten Angaben abzugeben.
Christoph Ledel
zum Artikel: „Rechtsstreit um Ablebensversicherung wegen Vorwurf der Arglist”.
Jürgen Oppelz - Gute Idee – nur mit einem Problem. mehr ...
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