Doppelte Protokollpflicht?

4.2.2009 – Es ist anzuhoffen, dass das Gericht der Beratungswahrheit näher kommen wird. Auf Beraterseite möglicherweise der Einseitigkeit und Systemmängel, auf Kundenseite im Rückblick eventuell eine gedrehte Sicht über die vorher vermeinten guten Erfolgsaussichten.

Beides ist denkmöglich. Diese Thema ist mehr eines der Finanzberater.

Zur Meinung der Konsumentenschützer über die Protokollführung aber sage ich: "Versicherungsmakler aufgepasst!" Wir haben die Protokollpflicht auch. Doch sieht der VKI anscheinend keinen besonderen Nutzen darin, selbt wenn das Protokoll von den mündigen Partnern unterschrieben wurde.

Vielleicht sollte man die doppelte Protokollpflicht verordnen? Das erste mit der Risikoanalyse und den Lösungsvorschlägen. Und sicherheitshalber ein zweites, worin festgehalten ist, warum im ersten diese und keine anderen Festlegungen getroffen wurden. Das dritte können wir uns dann hoffentlich ersparen.

Akad. Vkfm. Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „AWD dementiert: Kein Depot für Entschädigungen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Lungenschmid Hans - Risikobeurteilung. mehr ...

+Bernhard Kaltenegger - Einfaches Rechtsempfinden. mehr ...

Rudolf Mittendorfer - Entmündigung. mehr ...

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