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Eine Klausel, die aus anderen Zeiten übrig geblieben ist

19.1.2015 – Wenn man den Begriff „Kleingedrucktes“ bei ohnedies nicht leicht lesbaren Versicherungsbedingungen nachhaltig erklären soll, so kann man den Begriff der ominösen 72-Stunden-Klausel getrost als Negativbeispiel für „versteckte Fußangeln“ anführen. Damit könnte nämlich ein Schadenreferent beträchtliche Unruhe und leider auch mehr auslösen.

Diese Klausel stammt noch aus einer Zeit, wo die allgemeine Mobilität weit weniger ausgeprägt war, auch die Wohnverhältnisse sind heute vielfach anders, da hütet kein „Ahnl“ mehr das Haus.

Somit kann jemand oder eine kleine Familie, die in der Energiewoche nach Teneriffa oder Gran Canaria fährt, leicht über eine Klausel, die den Kunden zwingt, aktiv zu handeln, stolpern, obwohl es sich um ein normales Wohnhaus und nicht um die Ferienhütte im Waldviertel handelt.

Man kann, um diese gefährliche Klippe zu entschärfen, entweder wirklich jedes Mal, wenn in der kalten Zeit eine mehrtägige Reise angetreten wird, den Haupthahn abdrehen oder aber mit Nachbarn oder Freunden ein haltbares Arrangement treffen. So wird eine Hauptursache, der Ausfall der Heizung, entschärft.

Es kann keinesfalls schaden, sich vom Versicherer bestätigen zu lassen, dass damit der Ausschlusstatbestand „Leitung schließen“ nicht eingewendet wird.

Gerald Winterhalder

office@alcor.at

zum Artikel: „Die 72-Stunden-Klausel, das unbekannte Wesen …”.

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