5.2.2009 – Anstelle der Protokollpflicht wäre die Entmündigung von Personen, welche irgendwelche Verträge über Berater unterfertigen, eine Möglichkeit, stets und unabwendbar in diesen Fällen jede Schuld und Verantwortung für das Tun der Kunden dem Berater zuordnen zu können.
Modern ist es doch, immer die Schuld für eigenes Versagen (oft in irrationaler Gier nach Gewinn) auf andere abwälzen zu wollen und nach Schadenersatz zu schreien! Wenn ein „mündiger“ Bürger nur dann Verantwortung für seine Entscheidungen zu tragen hat, wenn diese auch tatsächlich vorteilhaft sind, andererseits bei negativen Auswirkungen derselben seine Unterschriften auf Risikohinweisen nichts wert sind, sollte das doch für alle Verträge gelten (Kredite, Käufe aller Art, usw.). Oder irrt hier mein „einfaches Rechtsempfinden“?
Bernhard Kaltenegger
b.kaltenegger@vb-kaltenegger.at
zum Leserbrief: „Doppelte Protokollpflicht?”.
Rudolf Mittendorfer - Entmündigung. mehr ...
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