26.1.2009 – Man kann wohl nur unterstreichen, dass eine Durchlässigkeit von Anwartschaften in Pensionskassen in das System einer Betrieblichen Kollektivversicherung ein erster notwendiger Schritt ist, um künftig solchen Szenarien ein Ventil zu verleihen. Zum Vorschlag der Staatsgarantie sollte erwähnt werden, dass diese Verluste nicht nur im Bereich der Rentenbezieher zu suchen sind, sondern Unternehmen durch Nachschussverpflichtung bei leistungsorientierten Modellen gerade in der heute schwierigen Marktsituation entsprechenden Zusatzlasten ausgesetzt sind.
Die Auswirkungen von Pensionskürzungen führen daher sowohl bei Dienstnehmern als auch Dienstgebern zu entsprechenden Verlusten, die es zu berücksichtigen gilt. Es sollte jedenfalls versucht werden, die heute vorhandene Situation zu nutzen, um derartige Szenarien durch geeignete Maßnahmen in der Zukunft abfedern zu können. Dies gilt sowohl auf Dienstnehmer- wie auf Dienstgeberseite.
Betriebliche Vorsorge – Pensionskassenlösungen stehen zweifelsohne für einen wesentlichen Baustein der bAV - darf nicht als Mythos eines „Schreckgespenstes ohne Ausweg“ enden.
Wolfgang Menghin
wolfgang.menghin@nuernberger.at
zum Artikel: „Pensionskassen: Welche Folgen hat dramatisches Minus?”.
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