3.12.2008 – Wenn es den „Mehrfachagenten“ in dieser Form geben soll, dann muss er auch so im Vermittlerregister eingeführt werden. Zum Stand 3.12.2008 gibt es im Register diese Bezeichnung nicht und demzufolge gibt es auch keinen „Mehrfachagenten“ mehr!
Wer sich ausschließlich auf wenige Gesellschaften beschränkt – und zugegeben, das machen auch die meisten Makler so – kann das in seinem Beratungsprotokoll so kommunizieren. Dann weiß der Kunde auch Bescheid, worauf er sich da einlässt.
Roland Schluifelder
zum Artikel: „Kein Siegesgeschrei über VfGH-Entscheidung”.
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