23.2.2009 – Dieses Urteil ist eine – pardon – weltfremde Gemeinheit! Man kann den abgehobenen Herren vom OGH nur einmal empfehlen, ihre Robe freiwillig gegen Stiefel und Arbeitskleidung zu tauschen und nächtens bei minus 20 Grad von 22 Uhr bis 5 früh einmal schwer und gefährlich körperlich aktive Nächstenhilfe zu leisten, natürlich unentgeltlich. Gäbe es nämlich die Freiwilligen nicht, müsste ein sehr teures Berufsfeuerwehrsystem landesweit installiert und bezahlt werden. So muss man das Urteil sehen!
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Unfall in der Arbeitszeit – und doch kein Arbeitsunfall”.
Mag. Matthias Lang - Keine Gemeinheit! mehr ...
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.
