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Haftung zur ungeteilten Hand

28.11.2008 – Ich denke, Herr Mittendorfer hat absolut recht. Wenn ich seine Gedanken weiterspinne so müsste – wenn schon nicht die Erfüllungsgehilfenhaftung – zumindest die Haftung zur ungeteilten Hand funktionieren und somit sollten jene Kollegen, die es betrifft, ihren Kunden vorschlagen, dass die Versicherung direkt für diverse Schäden gerade stehen muss; die sollte ja immerhin etwas mehr Geld haben als wir „ohne Versicherungsdeckung".

Auch der Vermögensausgleich gemäß ABGB wird – wenn überhaupt  eher funktionieren. Wir sollten uns als „Bundesgenosse“ auf der Kundenseite sehen. Interessant wäre zu wissen, wie Kunden von Außendienst-Mitarbeitern in diesem Bezug behandelt werden.

Jürgen Oppelz

juergen.oppelz@fincon.at

zum Artikel: „Nicht jeden Haftungshut aufsetzen”.

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