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Haftungsdach des Versicherers

28.11.2008 – Hört die Signale! Wenn MMag Wolfgang Alphart, einer der Experten im Haftpflichtbereich, meint, die in Rede stehende Garantiepolizze ist kein Versicherungsprodukt, sondern zählt zum Verkauf von Investmentanleihen, so weiß er, wovon er spricht. MMag. Wolfgang Alphart redet nicht, er hat was zu sagen. In vielen seiner Vorträge konnte ich das feststellen.

Wenn ein Versicherer die Vermittlung dieser Investmentanleihen als Versicherungsprodukt anbietet, würde es dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen, müsste der Versicherungsmakler diese Aussage auf den Wahrheitsgehalt prüfen. Immerhin steht überall das Wort Versicherung drauf, da darf man schon glauben, es handelt sich um eine solche.

Also gut, es scheint nun doch nicht so zu sein! Dann aber befand sich der Versicherungsmakler in der Rolle des Wertpapierdienstleistungs-Assistenten und steht unter dem Haftungsdach des Versicherers, der ihm das Produkt zur Vermittlung angeboten hat. Denn, was der Haftpflichtversicherer jetzt meint, wird der anbietende Versicherer auch gewusst haben müssen. Konzentrieren wir uns über den Inhalt der gesprochenen Worte von MMag Alphart auf den Aussagegehalt, seine Botschaft: Schließen wir uns seiner Meinung an!

Die Makler-Vermögensschadenhaftpflichtpolizze muss nicht beansprucht werden, sie wird schadenmässig nicht belastet. Die Haftung liegt beim anbietenden Versicherer selbst, wie es uns MMag. Alphart mitteilt. Ein dankenswerter Hinweis – nützen wir ihn!

akad Vkfm Paul Veselka

p.veselka@verag.at

zum Artikel: „Kein Haftpflichtschutz bei Garantieprodukten?”.

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