18.8.2010 – Es ist schon hilfreich, eine Richtlinie für Honorare zu haben. Wie wickelt man einen Vorgang ab, bei dem man als Berater in Versicherungsangelegenheiten tätig wird? Jemand möchte seinen Polizzenbestand überprüfen lassen (selbstverständlich incl. Risikoerfassung und Bedarfsanalyse, Protokoll etc.)? Es kommt aber zu keinem Vertragsabschluss. Oder: Jemand ist mit der Schadenabwicklung (einen Fremdvertrag betreffend) nicht einverstanden und nimmt Ihre Hilfe in Anspruch. Macht man das alles ohne Honorar (als Versicherungsmakler aus Überzeugung)?
Ich zeige dem Klienten vorher die Honorar-Kalkulationsrichtlinie für Versicherungstreuhänder, ursprünglich genehmigt vom OLG Wien, Kartellgericht, und schließe eine Vereinbarung. Das hat nichts mit Vermittlung auf Honorarbasis zu tun, die ich ablehne.
Helmut Hofbauer
zum Leserbrief: „Karten auf den Tisch legen ”.
Walter Michael Fink - Nicht bloß Zuwaage. mehr ...
Albin Pichler - Akzeptable Form der Honorierung. mehr ...
Weitere Informationen zum Thema ...
... finden Sie über Suche/Erweiterte Suche im Kopf- und im Fußbereich dieser Seite.
Beachten Sie auch unsere Bücher und Dokumentationen.
Zu Vertriebsthemen kann ein Blick in die VersicherungsJournal Extrablätter lohnen.
Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.