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Irgendwann muss Schluss sein

31.3.2016 – Drei Garantien sind vorrangige und ausschließliche Staatsaufgabe: die innere Sicherheit, die äußere Sicherheit und die Rechtssicherheit.

Bei allem Verständnis für die Bedürfnisse des berühmten „Normalbürgers“ und sehr eingeschränktem Mitleid für versichernde Kapitalgesellschaften: Irgendwann muß Schluß sein mit Haftungen und Rückabwicklungen, sonst wird vor allem für kleine Unternehmen jegliches Geschäft zum unkalkulierbaren (und damit auch unversicherbaren) Risiko, weil sich über kurz oder lang niemand mehr auf Verträge und das Recht, auf das sie sich stützen, verlassen kann.

Dasselbe passiert jetzt mit dem neuen Versicherungsvermittlungsrecht: Regeln über Regeln, die alle nur Formalismen zum Inhalt haben, Berge von Transparenzen und und guten Absichten, „damit der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann“ (Art. 20 Abs. 1 IDD letzter Satz) – und ich habe in knapp zwanzig Jahren Berufsausübung noch nicht einen einzigen Kunden erlebt, der die übergebenen, sich bis dato im Vergleich bescheiden ausnehmenden Informationen (selbst auf ausdrückliche und nachhaltige Aufforderung hin) aufmerksam durchgelesen hätte.

Wozu auch? Damit der Kunde eine wohlinformierte Entscheidung treffen kann, braucht er die Erfahrung des Spezialisten, die er nun einmal nicht hat, niemals haben kann: Da helfen auch alle Informationspflichten, Sanktionen, Transparenzkriterien nicht.

Augen auf, Kauf ist Kauf! So hieß es früher. Und heute ist festzustellen: Rechtssicherheit ist jedenfalls ein viel höheres Gut als die Interessen von Verbraucherschützern oder Prozeßfinanzierern!

Christoph Ledel

bureau@ledel.biz

zum Artikel: „VKI und Prozessfinanzierer suchen „Rücktrittskandidaten“”.

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