25.2.2009 – Nur weil die Freiwilligen Feuerwehren bewunderswerte Arbeit leisten und sich für die Gemeinschaft einsetzen, kann das nicht bedeuten, dass sie von der Rechtssprechnung anders behandelt werden müssen als jeder andere Arbeitnehmer in diesem Land.
Mag. Matthias Lang
zum Leserbrief: „Gemeinheit”.
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