28.11.2008 – Ich habe das Thema Maklerhaftpflicht bei Vermittlung von Einmalerlägen in der Lebensversicherung – für viele Makler ist das ja möglicherweise eine existenzbedrohende Deckungfrage! – bei der letzten Maklertagung in Wels angesprochen. Trotz der Wichtigkeit einer raschen Klärung für uns Vermittler gab es dabei seitens der Uniqa Vertretung und Obmann Riedlsperger unklare und anscheinend auch nicht abgesprochene, widersprüchliche Stellungnahmen.
Rechtliche Kapazitäten braucht man ja anscheinend ausschließlich für den unseligen Agenten-gegen-Makler-Streit. Genauso wenig ist auch die meiner Meinung nach unhaltbare Prüfung sensibler, vertraulicher Kundenangaben in Beratungsprotokollen durch die Gewerbebehörde ein Thema für unsere Standesvertretung. Also sehr geehrte Herren Funktionäre, dringend die Hausaufgaben erledigen und Klarheit schaffen.
Helmut Posch, PLUSQUADRAT CONSULT Linz
zum Artikel: „Nicht jeden Haftungshut aufsetzen”.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.