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Ablehnung kompetent begründen

1.12.2008 – Gratulation an den Kollegen LAABER! ENDLICH einmal klare Fakten und keine Aussagen, Meinungen und sonstige unnötige Bemerkungen. Wenn der Haftpflichtversicherer die Meinung vertritt, es ist für diese Produkte keine Deckung zu gewähren, dann sollte die Ablehnung genauso kompetent begründet werden.

Mit kollegialen Grüßen

Erwin Josef Sari

sari.versmakler@inode.at

zum Artikel: „Licht ins Dunkel beim Haftpflichtstreit”.

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