10.11.2008 – Wenn sich die Makler nach den Gesetzen und an das Leitbild für Versicherungsmakler halten, brauchen sie keine Angst vor Haftungsforderungen zu haben. Makler, die Produkte verkaufen, die nur Vermögensberater verkaufen dürften, sollen für ihre Fehler einstehen müssen.
Allerdings stellt sich auch die Frage der Haftung des WPDLU, welches verschiedene Vertriebswege (ohne entsprechender Gewerbeberechtigung) mit überhöhten Provisionen (zum Beispiel Amis) ködert.
KR Engelbert Löcker
zum Artikel: „Gegen Haftungsforderungen massiv wehren”.
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