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Gewerbeberechtigung und Haftpflichtversicherung

8.2.2009 – Faktum ist, dass die rechtspolitische Abteilung der WKO, welche alle Branchen – also auch die selbstständigen Versicherungsvertreter und nicht nur die Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten – berät, hier ganz klar und eindeutig die Sicht der Versicherungsmakler bestätigt hat. Faktum ist weiters, dass permanent selbstständige Versicherungsvertreter – auch als Vermögensberater – wegen Gewerberechtsüberschreitungen angezeigt werden müssen. Zum Schutz der Versicherungskunden vor Pseudomaklern und zum Schutz der eigenen Maklermitglieder.

Klar ist auch: Wer als Klientenvertreter in der Versicherungsbranche arbeiten möchte, braucht sich nur um die richtige Gewerbeberechtigung und die passende Haftpflichtversicherung kümmern - hier Klientenvertreter, dort Versicherungsvertreter - so einfach ist das!

Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder

manfred.taudes@vataudes.at,

zum Leserbrief: „Konträre Rechtsansichten”.

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