4.2.2009 – Auch wenn der Herr Obmann es nicht glauben will, es gibt dazu sowohl zivilrechtlich als auch gewerberechtlich konträre andere Rechtsansichten, und er wäre gut beraten, als Nichtjurist mit seinen Aussagen vorsichtig zu sein. Seine Meldung kann nur als standespolitisches Wunschdenken betrachtet werden. Und auch als solches ist es nicht geeignet, Vernunft in die derzeitige Situation in der Vermittlerlandschaft hineinzubringen.
Dr.jur.Manfred Kain
zum Leserbrief: „Mit Nichtigkeitssanktion bedroht”.
Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder - Gewerbeberechtigung und Haftpflichtversicherung. mehr ...
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