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Mit Augenzwinkern?

14.10.2015 – Wir kennen alle das Sprichwort: „Der Ton macht die Musik“. Im passenden Kontext, mit der richtigen Mimik und Gestik können Dinge gesagt werden, die schriftlich ein Fall für den Staatsanwalt wären.

So wenig der „Durchblicker“ den hunderttausenden Sehern wohl erklären kann oder will, dass diese überzogenen Spots ja augenzwinkernd gemeint sind, so wenig werden diese selbst dem Sender ihre Empfindungen dabei mitteilen.

Wie die Leserbriefe zeigen, sind diese selbst bei Experten durchaus unterschiedlich. Mir geht es bei dieser Angelegenheit aber um die grundsätzliche Problematik jedweder Online-„Beratung“.

Alles, was ich bisher diesbezüglich gesehen habe, ist nur ein mehr oder weniger kleiner Ausschnitt des Marktes. Das wissen die Experten, das weiß nicht zwangsläufig der, der den Spot sieht und deshalb womöglich online „kauft“.

Rudolf Mittendorfer

r.mittendorfer@verag.at

zum Artikel: „„Durchblicker“-Werbung löst Unmut bei Maklern aus”.

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