17.2.2009 – Diesem Artikel ist nichts mehr hinzuzufügen, nur eines noch: Sollte es in diesem Zusammenhang notwendig werden zu klagen, dann bitte zuerst die Versicherungen mit den Garantieprodukten, danach die Berufshaftpflichtversicherer, sollten sie die Leistung verweigern. Der Kammer möchte ich zu Herzen legen, schon vorab dafür zu sorgen, dass nicht noch mehr auf dem rücken der Versicherungsmakler, zu Gunsten der Versicherungsgesellschaften, abgeladen wird.
Kurt Pöltl
zum Artikel: „Pyrrhussieg”.
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