19.12.2008 – In einer sensiblen Branche wie der Versicherungsvermittlung oder Vermögensberatung (FDL) hat unserer Meinung nach ein freies Gewerbe keinen Platz mehr. Die derzeitigen Ereignisse bestätigen durchaus unsere Haltung. Wer eine klare Trennung befürwortet, muss auch Veränderungen zulassen.
Wenn ein selbständiger Vermittler Versicherungsprodukte vertreiben möchte, ist das in der Form Makler oder Agent umfassend möglich. Für die Kreditvermittlung und andere Bankprodukte ist das Gewerbe der Vermögensberater zuständig. Hier sei noch angemerkt, dass die Vertriebsvielfalt (Versicherungsprodukte) der Banken auch einer Klarstellung bedarf. Ein Satz zum Entgegenkommen bezüglich der FDLA Tätigkeit für Makler und Agenten: Dafür haben die Vermögensberater die Unfall und Lebensversicherung bekommen. Man hat uns nichts geschenkt!
R. Andexlinger Obmann IVVA
zum Artikel: „Verwunderung bei Finanzdienstleistern”.
KR Wolfgang K. Göltl - Kein Abtausch. mehr ...
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