18.8.2010 – Die Bauherrenhaftpflicht ist üblicherweise in der Eigenheim/Gebäiudeversicherung inkludiert, allerdings sind die Bedingungen (VS, Laufzeit, etc.) zu prüfen. Man kann für ein Bauvorhaben auch eine Art Kollektivunfallversicherung für die Helfer aus der nähren und weiteren Umgebung abschließen, beim Umbau tragender Elemente ist auch die Bauwesenversicherung anzudenken, insbesondere, wenn auch eventuelle Nachbarobjekte Schaden nehmen könnten. Dies ist oft bei ungenügend gesicherten Aushubarbeiten zu bedenken, die bei entsprechenden Witterungseinflüssen wie Starkregen etc. zu Einstürzen führen könnten, Man kann dem Bauherren jedenfalls den guten Rat geben, sich bestätigen zu lassen, dass seine Auftragnehmer auch selbst zumindest über eine aufrechte (bezahlte) Betriebshaftpflichtversicherung verfügen ...
Gerald Winterhalder
zum Artikel: „Umbau als interessanter Markt für Vermittler”.
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