19.11.2008 – Anlässlich einer Anfrage zu einer simplen Gewerbeversicherung habe ich mich, da die Gesprächspartner von drei großen Versicherungen unwissend waren, schlau gemacht und geprüft, was jemand mit einer Konzession als Kfz-Händler alles tun darf, ohne gegen die Gewerbeordnung etc. zu verstoßen. Die Antwort ist verblüffend: fast alles wenn man gewisse Kriterien einhält.
Allein die Aufzählung freier Gewerbe, die keiner Berechtigung bedürfen, umfasst rund 27 Seiten. Somit ist leichter erklärbar, warum manche die Übergriffe gewisser Berufssparten in die Versicherungsvermittlung als Bagatelle betrachten, die es zweifelsohne nicht ist.
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Leserbrief: „Politisch clever”.
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