18.11.2008 – Diese Vorgangsweise belegt wieder einmal eindrucksvoll die Überheblichkeit diverser Versicherungen. Nicht nur in diesem Fall wird dem Kunden ein Grundrechte verwehrt und zusätzlich Kundengelder unnötig in einen Prozess investiert.
Gerald Baumgartner
zum Artikel: „Wegen 195,26 Euro bis zum OGH”.
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